Skip to main content

Online-Dating Kündigung – wie kündige ich meine Mitgliedschaft richtig?


Online-Dating Kündigung: Es gibt zahlreiche Gründe, warum Mitglieder ihrer Kontaktbörse den Rücken kehren. Manchmal ist es die Enttäuschung, seinen Lebenspartner nicht gefunden zu haben. Auch das Gegenteil trifft zu: Man hat sich neu verliebt und benötigt die Dienste der Singlebörse nicht mehr. Häufig spielt der finanzielle Aspekt eine entscheidende Rolle. Aus welchen Gründen auch immer man nicht mehr auf dem Dating-Portal aktiv sein möchte: Eine rechtswirksame Kündigung ist die Voraussetzung, um die Mitgliedschaft unkompliziert zu beenden.


Klicken Sie einfach auf das entsprechende Logo und Sie kommen direkt zur Mustervorlage für die Kündigung:


So kündigen Sie ihr Datingprofil

Maßgeblich für die Kündigung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kontaktbörse. In der Regel findet man sie unten auf der Webseite des Anbieters. Wird das entsprechende Feld angeklickt, öffnet sich ein Fenster mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um die wichtigsten Bestimmungen der Singlebörse kennenzulernen, wirft man am besten bereits vor der Anmeldung einen Blick darauf.

Spätestens dann, wenn man sich mit dem Gedanken an eine Kündigung trägt, sollte man die AGB genauer ansehen. In diesem Regelwerk stehen normalerweise alle Informationen bezüglich der Beendigung der Mitgliedschaft wie die Form der Kündigung, die Kündigungsfrist sowie weitere relevante Details. Wer in puncto Kündigung sichergehen will, kann auf die Unterstützung des Vertragsspezialisten Aboalarm zurückgreifen. Gegen eine kleine Gebühr führt das erfahrene Team jede Art von Kündigung durch und gibt sogar eine Erfolgsgarantie.

Kündigungsfristen von Kontaktbörsen

Um alle Funktionen der Singlebörse, der Partnervermittlung oder des Casual-Dating-Portals uneingeschränkt nutzen zu können, ist normalerweise eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft erforderlich. In der Regel stehen verschiedene Laufzeiten zur Auswahl. Damit die Mitgliedschaft aktiviert wird, verlangen die meisten Anbieter eine Vorauszahlung des Gesamtbetrages für die vereinbarte Vertragsdauer. Außer durch einen Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage besteht keine Möglichkeit, Anteile dieses Betrags oder die gesamte Summe zurückzuerhalten.

Wer kein Interesse an einer Verlängerung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft hat, muss seinen Vertrag kündigen. Je nach Kontaktbörse und Vertragsdauer gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Wenn ein Mitglied diese Frist versäumt, erfolgt häufig eine automatische Vertragsverlängerung. Die neue Mitgliedschaft kann deutlich länger sein als die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer, wobei der Gesamtbeitrag sofort in voller Höhe fällig wird. Deshalb ist es wichtig, die Kündigungsfrist seines Premium-Vertrages genau zu kennen und im Auge zu behalten, damit man nicht in eine Kostenfalle gerät.

Kündigungsfristen der wichtigsten Partnervermittlungen, Singlebörsen und Casual-Dating-Portale zum Ende der Vertragslaufzeit:

  • eDarling: 6 Wochen
  • Dating Cafe: 3 Tage
  • Neu.de: 2 Tage
  • LoveScout24: 2 Tage
  • First Affair: 5 Werktage
  • Lovepoint: keine Kündigung erforderlich, da sich der Vertrag nicht automatisch verlängert

Bei ElitePartner und Parship sind die Kündigungsfristen nicht aus den AGB zu entnehmen. Während des Anmeldevorgangs erhalten die Kunden eine E-Mail des Kundenservice, in der die jeweils gültige Frist für die Kündigung bekannt gegeben wird. Diese Nachricht sollte man gut aufheben und auf keinen Fall löschen. Zusätzlich ist es sinnvoll, den letztmöglichen Kündigungstermin im Kalender zu notieren. Wer die E-Mail nicht mehr findet, sollte umgehend den Kundenservice der Partnervermittlung anschreiben und um eine erneute Übermittlung der Kündigungsfrist seines Vertrages bitten.

Kündigungsform

Für eine wirksame Kündigung der Premium-Mitgliedschaft ist im Allgemeinen die Schriftform erforderlich. Das bedeutet: Die Mitglieder müssen auf dem Postweg oder per Fax kündigen. Die Adresse sowie die Faxnummer der Kontaktbörsen kann man aus dem Impressum der Webseite entnehmen. Um einen Nachweis der Kündigung zu haben, ist es wichtig, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken beziehungsweise das Sendeprotokoll für das Fax aufzubewahren.

Das Kündigungsschreiben muss die wichtigsten Daten enthalten, die man bei der Registrierung angegeben hat. Nur auf diese Weise kann die Kontaktbörse eine genaue Zuordnung des Mitglieds vornehmen.

In das Kündigungsschreiben gehören folgende Angaben:

  • Name
  • Adresse
  • Benutzername, E-Mail-Adresse
  • Kundennummer beziehungsweise Vertragsnummer
  • Datum
  • Unterschrift

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. Dazu genügt der Satz: „Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung und teilen mir den Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft mit.“ Es besteht für den Kundenservice allerdings keine Verpflichtung, dieser Bitte nachzukommen.

Arten von Mitgliedschaften: Basis, Premium und Schnupperabo

Bei Singlebörsen, Casual-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen gibt es im Prinzip drei Arten von Mitgliedschaften: Schnupperabo, Basis-Mitgliedschaft und Premium-Mitgliedschaft. Basis-Mitglieder können das Portal kostenlos nutzen. Bei den meisten Anbietern sind die Funktionen der Webseite allerdings deutlich eingeschränkt, sodass eine echte Kontaktaufnahme sowie der Flirt mit anderen Singles nicht funktionieren. Die Basis-Mitgliedschaft dient im Wesentlichen dazu, die Plattform kennenzulernen und sich mit den wichtigsten Funktionen vertraut zu machen.

Einige Singlebörsen und Casual-Dating-Portale bieten ausschließlich eine Basis-Mitgliedschaft und gar keine Premium-Mitgliedschaft an. Wer kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Pakete einer virtuellen Währung (Coins) kaufen. Die Kontaktaufnahme zu anderen Singles sowie das Verschicken virtueller Geschenke erfordern jeweils eine bestimmte Anzahl an Coins. Bei der kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft sind alle Funktionen der Webseite freigeschaltet und können in vollem Umfang genutzt werden. Die Preise hängen von der Laufzeit ab: Je länger die Mitgliedschaft dauert, desto günstiger ist der Monatsbeitrag. Um den Anteil der weiblichen Mitglieder zu erhöhen, bieten die meisten Casual-Dating-Portale kostenlose Premium-Mitgliedschaften für Frauen an. Da sich die Kostenstruktur bei den einzelnen Kontaktbörsen deutlich unterscheidet, sollte man vor dem Vertragsabschluss in die AGB schauen.

Insbesondere die teureren Partnervermittlungen und Singlebörsen machen Neukunden immer wieder Schnupperangebote. Singles haben dabei die Möglichkeit, die Premiumfunktionen der Webseite für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Dieses Schnupperabo gibt es häufig zu einem reduzierten Preis oder sogar kostenlos. Die zeitliche Begrenzung des Angebots bedeutet allerdings nicht, dass die Premium-Mitgliedschaft anschließend endet und in eine Basis-Mitgliedschaft übergeht. Wenn man bei einem Schnupperabo die Kündigungsfrist nicht einhält, verlängert sich die Laufzeit genau wie bei einer normalen Premium-Mitgliedschaft. In der Regel wird in diesem Fall der reguläre Mitgliedsbeitrag für weitere 6 bis 12 Monate fällig.

Online-Dating Kündigung

Online-Dating Kündigung. Foto: Lovepoint © Wolfer Photography

Online-Dating Kündigung: bei kostenlose Mitgliedschaft

Da keinerlei Kosten anfallen, ist eine Kündigung der Basis-Mitgliedschaft nicht notwendig. Wer das Dating-Portal nicht mehr nutzen will, kann sein Account entweder pausieren oder dauerhaft löschen. Bei einer Pausierung können andere Mitglieder das Profil weder besuchen noch auf irgendeine Weise Kontakt aufnehmen. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit anderen Singles flirten möchte, lässt sich eine Reaktivierung des Accounts problemlos bewerkstelligen. Im Falle einer dauerhaften Löschung sind alle Profilinformationen unwiderruflich verloren. Diese Variante kommt deshalb nur für jemanden infrage, der die Partnervermittlung, die Singlebörse oder die Casual-Dating-Plattform für immer verlassen will.

Online-Dating Kündigung: bei kostenpflichtige Mitgliedschaft

Jede Premium-Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen beendet werden, wenn man die Kündigungsfrist einhält. Neben dieser ordentlichen Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, falls der Kontaktbörsen-Betreiber die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten nicht oder nur ungenügend erfüllt. Das Gleiche gilt für eine unvollständige oder fehlende Widerspruchsbelehrung. Eine außerordentliche Kündigung endet häufig vor Gericht, wo das Mitglied seine Vorwürfe beweisen muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, fehlerhafte Leistungen des Betreibers umgehend schriftlich zu beanstanden. Für die genaue Vorgehensweise ist es empfehlenswert, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Um die Mitgliedschaft zu beenden, gibt es neben der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung noch die Möglichkeit eines Widerrufs. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ist es möglich, aus jedem Online-Vertrag mit Singlebörsen, Partnervermittlungen und Casual-Dating-Portalen ohne Begründung auszusteigen. Die meisten Anbieter akzeptieren den Widerruf und erstatten anstandslos den gezahlten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe. Einige Partnervermittlungen wie Parship und ElitePartner sind in diesem Fall nicht so kulant. Der Betreiber zahlt den überwiesenen Betrag nur dann komplett zurück, wenn das Mitglied während der zwei Wochen keine Premiumfunktion genutzt hat. Ansonsten wird für jede erhaltene beziehungsweise verschickte Nachricht oder sonstige kostenpflichtige Leistung ein sogenannter Wertersatz in Rechnung gestellt. Nicht selten verlangt die Partnervermittlung einen Betrag von mehreren Hundert Euro und verrechnet ihre Forderung mit dem vorab gezahlten Mitgliedsbeitrag.

Für eine Kündigung ist nicht mehr generell die Schriftform erforderlich

Neben Brief und Fax besteht inzwischen bei einigen Kontaktbörsen auch die Möglichkeit, per E-Mail oder direkt im Mitgliederbereich zu kündigen. Allerdings bieten nicht alle Dating-Portale diese Form der Kündigung an. Ein Blick in die AGB oder die FAQ (Stichwort Kündigung) schafft hier Klarheit. Alle Premium-Mitgliedschaften, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können auf jedem Fall per E-Mail gekündigt werden. Wer diese Variante nutzt, sollte sich unbedingt den Eingang der E-Mail bestätigen lassen. Fehlt die Bestätigung durch den Kundenservice, wird es unter Umständen schwer, die fristgerechte Kündigung zu beweisen. Durch die Beendigung des Vertrages mit dem Kündigungs-Button im Mitgliederbereich kann man das Problem umgehen.

Was tun, wenn die Kontaktbörse die Kündigung nicht akzeptiert?

In einigen Foren und den Kommentarbereichen von Online-Portalen beklagen sich manche Leser, dass ihre Partnervermittlung oder Singlebörse die Kündigung nicht anerkannt hat. Dadurch verlängert sich das Abo automatisch zum Ende der Laufzeit und es entstehen unnötig hohe Kosten. In solchen Fällen sollte man sich als Erstes vergewissern, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Angaben enthielt und fristgerecht verschickt wurde. Wenn das der Fall ist, liegt eine rechtswirksame Kündigung vor.

In der Regel genügt ein Schreiben an den Kundenservice, worin der Sachverhalt noch einmal dargelegt wird. Am besten erklärt man, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn sich das Problem nicht aus der Welt schaffen lässt. Darüber hinaus sollte man keine weiteren Mitgliedsbeiträge überweisen beziehungsweise die Einzugsermächtigung – falls eine solche vorliegt – schriftlich widerrufen. Bei kleinen Formfehlern im Kündigungsschreiben lohnt es sich unter Umständen, eine Rechtsberatung aufzusuchen. Wer beim Thema Kündigung unsicher ist, kann auch die Hilfe von Aboalarm in Anspruch nehmen.

Erneut bei der Singlebörse anmelden – was ist vor der Anmeldung zu beachten?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft bedeutet in der Regel nicht das Ende des eigenen Online-Datings. Viele Nutzer möchten einmal ein neues Portal ausprobieren oder Erfahrungen auf einer anderen Art von Kontaktbörse sammeln. Die gute Nachricht: Bei einer erneuten Anmeldung kann man viel Geld sparen. Wichtig ist, nach Rabatten, Sonderangeboten und Schnupperabos Ausschau zu halten.

Darüber hinaus lohnt es sich, auf den sogenannten SPIN-Kodex (Seriöse Partnersuche im Netz) zu achten. Beim SPIN-Kodex handelt es sich um verbraucherfreundliche Richtlinien, zu denen sich einige Kontaktbörsen verpflichtet haben. Neben der Sicherheit und der Transparenz beim Online-Dating geht es vor allem um eine einfache Kündigungsregelung. Die teilnehmenden Portale wollen sich von unseriösen Anbietern abgrenzen und damit verhindern, dass unerfahrene Mitglieder in eine Kostenfalle geraten.