Skip to main content

First Affair kündigen


First Affair kündigenDie Seitensprungagentur First Affair überzeugt durch ihren guten Kundenservice und die äußerst großzügigen Vertragsbedingungen. Die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft endet in den meisten Fällen automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum. Nur diejenigen Kunden, die für die Bezahlung eine Kreditkarte verwenden, müssen den Vertrag fristgerecht bei First Affair kündigen.

First Affair Kündigungsfrist

Weibliche Mitglieder können alle Funktionen des Casual-Dating-Portals kostenlos nutzen, wenn sie sich einer Echtheitsprüfung unterziehen. Aus diesem Grund ist die Anzahl an Fake-Profilen bei First Affair erfreulich gering. Für Männer bietet die Seitensprungagentur eine kostenfreie Basis-Mitgliedschaft sowie einen kostenpflichtigen Premium-Vertrag mit drei unterschiedlichen Laufzeiten an. Je nach Wunsch können die Kunden eine Vertragsdauer von 3, 6 oder 12 Monaten auswählen. Die Gesamtsumme ist nach Abschluss des Bezahlvorgangs im Voraus fällig.

Neumitglieder haben die Möglichkeit, den Betrag per

  • Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club),
  • Banküberweisung,
  • Online-Überweisung
  • oder mit einer Paysafecard zu bezahlen.

Ob sich der kostenpflichtige Premium-Vertrag am Ende der Laufzeit automatisch verlängert, hängt von der Zahlungsweise ab. Laut den AGB von First Affair gilt das Abomodell nur für die Bezahlung mit einer Kreditkarte. Die Kündigungsfrist beträgt fünf Werktage vor dem Ablauf der Mitgliedschaft.

Wenn man diese Frist versäumt, verlängert sich der Premium-Vertrag um den gleichen Zeitraum. Wer den Betrag an First Affair überweist oder per Paysafecard begleicht, braucht die Premium-Mitgliedschaft nicht zu kündigen. Der Vertrag geht nach dem vereinbarten Nutzungszeitraum von selbst in eine kostenlose Basis-Mitgliedschaft über. Wenn Sie die kostenpflichtigen Funktionen wieder nutzen möchten, können Sie jederzeit einen neuen Premium-Vertrag abschließen.

Premium-Mitgliedschaft First Affair kündigen

Eine Kontaktaufnahme zu weiblichen Mitgliedern ist für Männer nur nach dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft möglich. Wer erfolgreich auf der Webseite von First Affair flirtet, sollte den Premium-Vertrag nicht kündigen. Durch die automatische Vertragsverlängerung gehen keine vielversprechenden Kontakte verloren. Zahlende Mitglieder, die den Premium-Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, sollten auf die Kündigungsfrist achten. Nur dann, wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, müssen Sie die Premium-Mitgliedschaft fristgerecht beenden. Für die eindeutige Zuordnung der Kündigung ist es wichtig, das selbst gewählte Pseudonym in dem Kündigungsschreiben anzugeben.


First Affair kündigen mit einem eingeschriebenen Brief

Die klassische Art der Kündigung erfolgt per Brief. Damit Sie einen Beweis für den rechtzeitigen Versand in Händen halten, sollten Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Die Postanschrift von First Affair lautet:

netforge GmbH & Co. KG
Scanbox #03607
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin

First Affair kündigen per Fax

Die einfachste Möglichkeit die Premium-Mitgliedschaft zu beenden, ist die Kündigung mit einem Fax. Senden Sie das Schreiben an die Nummer 030 6098 1348 und bewahren Sie das Sendeprotokoll auf. Im Zweifelsfall lässt sich damit der fristgerechte Versand des Kündigungsschreibens nachweisen.

First Affair kündigen per E-Mail

Wer mit einer E-Mail bei First Affair kündigen möchte, schickt das Schreiben an legal@firstaffair.com. Der Nachteil einer Kündigung per E-Mail besteht darin, dass man keinen rechtsgültigen Beweis der fristgerechten Beendigung des Premium-Vertrages vorlegen kann. Versenden Sie deshalb die E-Mail rechtzeitig und bitten Sie um eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Wenn innerhalb der nächsten Tage kein entsprechendes Schreiben des Kundenservice eintrifft, sollten Sie sicherheitshalber zusätzlich per Fax bei First Affair kündigen.


Premium-Vertrag bei First Affair widerrufen

Wie bei jedem Online-Kauf kann ein Nutzer seine Premium-Mitgliedschaft bei First Affair innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Fax, Brief) widerrufen. Für einen wirksamen Widerruf genügt das rechtzeitige Absenden des Schreibens. Die erforderlichen Angaben entsprechen denen der ordentlichen Kündigung. Gemäß AGB erstattet First Affair im Anschluss den gezahlten Betrag vollständig zurück.

First Affair kündigen und widerrufen mit der Vorlage von Aboalarm

Die Kündigung bei First Affair lässt sich am bequemsten mit dem vorgefertigten Formular von Aboalarm bewerkstelligen. Das Widerrufs- und Kündigungsschreiben wurde von einem Rechtsanwalt überprüft und beinhaltet bereits die erforderlichen Daten der Casual-Dating-Plattform. Sie brauchen nur noch Ihren Namen, Straße, Postleitzahl, Ort und die hinterlegte E-Mail-Adresse in die vorgesehenen Felder einzutragen. Unter „Benutzername“ fügen Sie das Pseudonym hinzu, das Sie für Ihr Profil ausgewählt haben. Ihr Name wird am Briefende automatisch ergänzt.



Kontrollieren Sie zum Schluss noch einmal alle Angaben und klicken Sie dann auf den Button „Kündigung jetzt an First Affair senden“. Aboalarm versendet im Anschluss Ihr Kündigungsschreiben per Online-Fax an den Kundenservice und schickt Ihnen per E-Mail die Bestätigung zu. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos.

Kostenfreie Basis-Mitgliedschaft bei First Affair kündigen

Die Basis-Mitgliedschaft lässt sich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Gehen Sie im Mitgliederbereich auf den Reiter „Mein Profil“ und scrollen Sie ganz nach unten bis zu dem Menüpunkt „Mitgliedschaft beenden“. Geben Sie Ihr Passwort ein und klicken Sie das Feld „Ja, ich möchte meine Mitgliedschaft beenden“ an. Wenn Sie den Button „Mitgliedschaft löschen“ betätigen, entfernt First Affair Ihre persönlichen Daten vollständig von der Webseite.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Artikel keine Rechtsberatung darstellt und diese auch nicht ersetzen kann. Sämtliche bereitgestellten Informationen zu Kündigung und Widerruf der Premium-Mitgliedschaft wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Trotzdem raten wir Ihnen, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Mit einer Suche bei Google finden Sie leicht jemanden, der sich auf Rechtsfragen rund um das Thema Kündigung bei Dating-Portalen spezialisiert hat.