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Die Tricks von Partnerbörsen

Abofalle, Abzocke, Betrug: In Bewertungsplattformen und Foren fallen nicht selten drastische Ausdrücke, wenn es um kostenpflichtige Dating-Portale im Internet geht. In diesem Artikel wollen wir uns mit dem Thema beschäftigen und auf die Tricks verschiedener Kontaktbörsen hinweisen. Fehler und Missverständnisse, die immer wieder vorkommen, werden ebenfalls angesprochen.

Finanzierungsmöglichkeiten von Partnerbörsen und Dating-Apps

Der Betrieb eines Online-Portals kostet Geld. Nicht nur Entwickler, Programmierer und die Mitarbeiter des Kundenservice erwarten am Ende des Monats das vereinbarte Gehalt. Auch Fixkosten und Ausgaben für Marketing schlagen regelmäßig zu Buche. Damit sich das Ganze rechnet, müssen den Kosten Einnahmen in mindestens der gleichen Höhe gegenüberstehen. Aber es gibt doch die Dating-App Tinder und Singlebörsen wie lablue, die man komplett kostenlos nutzen kann. Womit verdienen diese Anbieter denn ihr Geld?

Partnerbörsen und Dating-Apps haben unter anderem folgende Möglichkeiten der Finanzierung:

  • kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften verkaufen
  • sämtliche Leistungen kostenlos anbieten und Werbung schalten
  • persönliche Daten seiner Mitglieder weitergeben

Unter den ersten Punkt fallen die klassischen Partnervermittlungen eDarling, Parship, LemonSwan, ElitePartner und SilberSingles. Auch Singlebörsen wie Dating Cafe, Bildkontakte, Verlieben.ch, Muslima.com oder Christ sucht Christ funktionieren auf diese Weise. Neben lablue lassen sich Finya, Romantik-50plus und Himmlisch Plaudern zu 100 Prozent kostenlos nutzen.

Viele kommerzielle Apps finanzieren sich durch die Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte. Das gilt ebenfalls fĂĽr die fĂĽhrende Dating-App Tinder. Einige Leser werden an dieser Stelle erstaunt sein, dass man bei kostenloser Nutzung einen Preis zahlen muss. Unter anderem steht in den Nutzungsbedingungen Folgendes:

Um Tinder zu verwenden, können Sie sich mit Ihrem Facebook-Login anmelden. Wenn Sie das tun, berechtigen Sie uns in Bezug auf den Zugriff auf bzw. die Verwendung bestimmter Facebook-Konto-Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihr öffentliches Facebook-Profil.

Falls Sie sich über Facebook bei Tinder anmelden, erlauben Sie dem Anbieter, auf sämtliche Daten Ihres Accounts zuzugreifen. Aber das ist noch nicht alles. So erklärt der Betreiber in den Datenschutzbestimmungen, alle auf der App hinterlegten Informationen mit LoveScout24, BlackPeopleMeet, OkCupid, Twoo, Plenty of Fish, Match, Meetic, OurTime, ParPerfeito und Pairs zu teilen. Ihre persönlichen Daten landen auch bei Partnerunternehmen, Marketingagenturen und Staatsanwaltschaften innerhalb und außerdem der EU.

Neben den genannten Finanzierungsmöglichkeiten sparen manche Partnerbörsen einen Teil der Fixkosten ein, indem sie mehrere Webseiten betreiben. So bietet Lovepoint für die seriöse Partnersuche eine Singlebörse an. Um erotische Abenteuer zu erleben, gibt es unter demselben Dach ein Casual-Dating-Portal. Mit Neu.de, LoveScout24 und Zweisam betreuen die Mitarbeiter der FriendScout24 GmbH aus München gleichzeitig drei Singlebörsen. Dadurch reduzieren sich die relativen Kosten für jede der Dating-Plattformen.

Vorsicht bei Premium-Mitgliedschaften mit automatischer Vertragsverlängerung

Wenn von Abzocke gesprochen wird, geht es fast immer um kostenpflichtige Premium-Verträge. Manche Singles beklagen sich, man könne die Mitgliedschaft überhaupt nicht kündigen und stecke in einer Abofalle. Was hat es damit auf sich? Wer sich als Partnerbörse über Premium-Verträge finanziert, benötigt einen möglichst gleichbleibenden Pool an zahlenden Usern. Deshalb gibt es kostenpflichtige Mitgliedschaften mit Laufzeiten von 3, 6, 12 und 24 Monaten. Hinzu kommt, dass sich ohne fristgerechte Kündigung der Vertrag fast immer automatisch um die gleiche Dauer verlängert.

Aus Sicht des Betreibers stellen lange Laufzeiten und eine automatische Vertragsverlängerung die perfekte Finanzierungsmöglichkeit dar. Denn der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Nicht wenige Singles vergessen, ihre Mitgliedschaft rechtzeitig zu kündigen, und schon sprudeln die Einnahmen für die nächsten Monate. Egal ob online oder offline: Bei einem Abonnement muss man die Kündigungsfrist kennen und sein Schreiben frist- und formgerecht an den Vertragspartner schicken.

KĂĽndigungen per E-Mail sind riskant

Elektronische Mitteilungen stellen eine einfache Möglichkeit dar, mit dem Support einer Partnerbörse in Kontakt zu kommen und die Premium-Mitgliedschaft zu beenden. Unseriöse Anbieter nutzen zum Teil die Gutgläubigkeit ihrer Kunden aus und behaupten im Nachhinein, kein Kündigungsschreiben per E-Mail erhalten zu haben. Ist so etwas rechtmäßig? Die Antwort lautet ja. Für alle neueren Verträge legte der deutsche Gesetzgeber fest, dass man die Kündigung mit einer E-Mail vornehmen kann. Leider hat das bei manchen Singles zu einer vollkommen falschen Annahme geführt.

Viele gehen nach dem Motto vor: „Ich schicke dann einfach eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse und schon endet mein Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt.“ Bewertungsportale wie Trustpilot sind voll von Kommentaren enttäuschter Kunden, die sich so verhalten und anschließend behaupten, in eine Abofalle geraten zu sein. Das stimmt aber nicht! Mit einer E-Mail teilt man dem Kundenservice seine Absicht mit, die Premium-Mitgliedschaft zu beenden. Selbstverständlich gilt das ebenfalls für eine Kündigung per Fax oder mit einem eingeschriebenen Brief.

Jedoch besteht ein ganz entscheidender Unterschied. Bei einer E-Mail lässt sich nicht beweisen, dass der Empfänger das Kündigungsschreiben erhielt. Die Nachricht könnte beispielsweise im Spam-Ordner landen oder an einen falschen Empfänger weitergeleitet werden. Die Rechtsprechung ist in dieser Sache eindeutig: E-Mails besitzen vor Gericht keine Beweiskraft. Aus diesem Grund faxen Rechtsanwälte wichtige Schreiben vorab und verschicken sie anschließend per Einschreiben mit Rückschein. Sowohl das Sendeprotokoll als auch der unterschriebene Rückschein dienen als Beweis, wann ein Brief zugestellt wurde. Und doppelt gemoppelt hält besser.

Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung der Premium-Mitgliedschaft mit einer E-Mail oder über das Kontaktformular im Mitgliederbereich gilt nur dann, wenn der Kundenservice eine Kündigungsbestätigung schickt.

Widerruf der Premium-Mitgliedschaft – der größte Fallstrick beim Online-Dating

Ein Thema, an dem sich die Gemüter erhitzen, ist das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht. Bei allen Geschäften im Internet schreibt der Gesetzgeber vor, dass man eine bestellte Ware 14 Tage lang testen darf und bei Nichtgefallen innerhalb dieser Frist an den Verkäufer zurückschicken kann. So bestellen sich beispielsweise Kunden bei Zalando Schuhe in verschiedenen Größen und lassen sie nach Hause liefern. Was passt, bezahlt man und der Rest geht zurück.

Diese Mentalität findet vor allem bei jüngeren Leuten eine weite Verbreitung. Viele glauben, man könne jeden Vertrag im Internet innerhalb der ersten zwei Wochen ohne finanzielle Nachteile rückgängig machen. Was bei Schuhen noch einigermaßen funktioniert, ist bei zubereiteten Speisen deutlich schwieriger. Wenn Sie online eine Pizza bestellen, ein Stück verzehren und den Rest nach einer Woche an das Restaurant zurückschicken, erstattet man Ihnen nicht ohne Weiteres den Kaufpreis. Auf einen ähnlichen Standpunkt stellen sich auch Partnervermittlungen wie ElitePartner und Parship.

Wer einen Premium-Vertrag abschließt, nutzt mit der Nachrichtenfunktion das Herzstück der Online-Plattform. Deshalb stellt der Betreiber im Fall eines Widerrufs einen sogenannten Wertersatz in Rechnung. Zugrunde gelegt wird dabei die Kontaktgarantie der Partnerbörse. Bei einer 6-monatigen Premium-Mitgliedschaft garantiert ElitePartner das Zustandekommen von fünf Kontakten. Der wechselseitige Empfang und das Versenden von mindestens einer Nachricht gelten als Kontakt.

Wenn man beispielsweise 30 Mitteilungen verschickt und drei Antworten erhält, sind drei Kontakte zustande gekommen. Im Falle eines Widerrufs beträgt der Wertersatz dann drei Fünftel (60 Prozent) der bezahlten Summe. Mittlerweile gibt es bei zahlreichen Singlebörsen eine Wertersatzregelung. Sie können das ganz einfach selbst überprüfen, indem Sie in den AGB des Dating-Portals nachsehen. Suchen Sie nach „Folgen des Widerrufs“.

Wenn dort etwas steht wie „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, …“, berechnet der Betreiber einen Wertersatz.

Kostenlose Basis-Mitglieder sind die Hauptursache fĂĽr Frust bei der Partnersuche

Wer als Neumitglied bei Partnervermittlungen einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, freut sich über die Gelegenheit, mit anderen Singles zu chatten. So werden individuelle Mitteilungen mit Herzblut geschrieben in der Hoffnung auf eine positive Resonanz. Wenn dann nach der 10. oder 20. Nachricht immer noch keine Antwort kommt, macht sich Frust breit. Eine der Hauptgründe für den Widerruf von Premium-Mitgliedschaften ist die Enttäuschung über den fehlenden Erfolg bei der Kontaktaufnahme. Unerfahrene Singles geben häufig der Partnerbörse die Schuld und fühlen sich verschaukelt.

Aber warum antwortet niemand, obwohl man sich viel Mühe gibt? Zumeist liegt der Grund darin, dass es sich bei den Angeschriebenen um kostenfreie Basis-Mitglieder handelt, die nicht auf Mitteilungen reagieren können. Bevor Sie von Abzocke sprechen, bedenken Sie bitte, dass die Kontaktbörse keinen Einfluss auf die Anzahl der Basis-Mitglieder hat. Viele Singles registrieren sich kostenlos auf der Plattform und legen ein Profil an. Weshalb melden solche Leute sich nicht wieder ab, wenn überhaupt kein Interesse an einer Premium-Mitgliedschaft besteht?

Genau diese Karteileichen tragen maßgeblich zu den Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme bei. Aus diesem Grund empfehlen wir von Kontaktboersen.de Online-Portale als Basis-Mitglied für wenige Tage zu testen und bei Nichtgefallen den Account umgehend zu löschen. Unserer Erfahrung nach sind bei eDarling, ElitePartner, SilberSingles und Parship nur etwa 10 Prozent der registrierten User Premium-Mitglieder und können auf Nachrichten antworten.

Wer als Anfänger Basis-Profile nicht erkennt, erhält im Durchschnitt auf zehn Anschreiben nur eine Antwort. Deshalb ist es besser, mit dem Online-Dating nicht unbedingt bei einer der großen Partnervermittlungen zu beginnen. Singlebörsen wie Date50, Single.de, Verlieben.ch und LoveScout24 (mit Connect Option) bieten Premium-Mitgliedern die Möglichkeit, auch mit Basis-Mitgliedern Nachrichten auszutauschen.

Wie lassen sich Probleme bei der KĂĽndigung und beim Widerruf vermeiden?

Vor dem Abschluss eines Premium-Vertrags sollten Sie als Basis-Mitglied das Portal an mehreren Tagen ausgiebig testen.

Beantworten Sie fĂĽr sich Fragen wie:

  • Gefällt mir das Design der Webseite? Kann ich mir vorstellen, hier jeden Tag ein bis zwei Stunden zu verbringen?
  • Finde ich ĂĽber die Suchfunktion genĂĽgend Singles, die meinen Kriterien entsprechen? Bei Partnervermittlungen: Treffen die Partnervorschläge meinen Geschmack und ist die Auswahl groĂź genug?
  • Wohnen interessante Kandidaten im Umkreis von 50 oder 100 Kilometern?
  • Wie viele passende User haben sich innerhalb der letzten Woche eingeloggt?

Tipp 1:

Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden, schlafen Sie am besten noch eine Nacht darüber. Entscheiden Sie dann, ob sich eine Premium-Mitgliedschaft lohnt. Wenn Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen möchten, betrachten Sie das Ganze als Investition in Ihre zukünftige Beziehung. Werfen Sie deshalb nicht beim ersten Frust die Flinte ins Korn. Denn Online-Dating ist vor allem eine Frage der Geduld.

Tipp 2:

Möglicherweise tragen Sie sich trotzdem mit dem Gedanken, Ihren Premium-Vertrag zu widerrufen. Überlegen Sie sich die Folgen genau: Bei Portalen mit einer Wertersatzklausel werden Sie vermutlich Ihr Geld vor Gericht erstreiten müssen. Wollen Sie wirklich einen Rechtsanwalt beauftragen und Klage einreichen? Im nächsten Abschnitt gehen wir auf aktuelle Gerichtsurteile zu diesem Thema ein. Falls Sie nicht zu einer juristischen Auseinandersetzung bereit sind, sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht besser nicht in Anspruch nehmen. Denn nach einem Widerruf endet der Vertrag definitiv nach zwei Wochen und Sie verlieren einen großen Teil Ihres Geldes.

Tipp 3:

Der nächste wichtige Punkt ist die form- und fristgerechte Kündigung. In den AGB Ihrer Partnerbörse finden Sie alle Informationen darüber, welche Angaben das Kündigungsschreiben enthalten muss. Kündigen Sie den Vertrag nicht auf den letzten Drücker, sondern verschicken Sie Ihr Schreiben mit einem Puffer von mindestens einem Monat. Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, Informationen nachzureichen, falls der Kundenservice Ihre Kündigung nicht zuordnen kann.

Was soll man machen, wenn Probleme auftauchen? Zunächst sollten Sie selbst versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Stellt sich der Kundenservice stur und akzeptiert Ihre Kündigung aus irgendwelchen Gründen nicht, bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt.


Wie stehen die Chancen vor Gericht?

Mittlerweile gibt es zahlreiche Urteile gegen die Firma PE Digital GmbH aus Hamburg, die ElitePartner und Parship betreibt. Die gute Nachricht: Sowohl die Höhe des Wertersatzes als auch die automatische Vertragsverlängerung erklärte das Amtsgericht Hamburg in vielen Fällen für ungültig. Ehemalige Mitglieder haben deshalb große Chancen, ihr Geld ganz oder teilweise zurückzuerhalten. Am 8.10.2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) beim Thema Wertersatz ebenfalls gegen die PE Digital GmbH (Az. C-641/19).

Demnach ist eine Wertersatzregelung zwar legitim. Allerdings muss der geforderte Betrag in Relation zur Laufzeit stehen. Wer einen 6-monatigen Premium-Vertrag bei Parship für 449,40 € abschließt, braucht bei einem Widerruf nicht mehrere Hundert Euro zu bezahlen. In diesem Fall beträgt der Wertersatz 449,40 € x 2 ÷ 365 Tage = 2,46 € pro Tag. Für zwei Wochen darf Parship somit knapp 34,50 € in Rechnung stellen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde am 6. Mai 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt (Az. III ZR 169/20).

Auch die automatische Vertragsverlängerung der Premium-Mitgliedschaften von ElitePartner und Parship hat das Amtsgericht Hamburg mehrfach für unzulässig erklärt. Insbesondere Verlängerungen um die doppelte Laufzeit sind nach Ansicht der Richter rechtswidrig. Es kann sich also lohnen, eine Klage vor Gericht einzureichen. Wichtig ist die Verjährungsfrist. Ansprüche von Verbrauchern verjähren nach drei Jahren. Deshalb haben Sie genug Zeit, rechtliche Schritte zu unternehmen.

Wie geht man am besten vor, um sein Geld zurĂĽckzuerhalten?

Der genaue Ablauf hängt davon ab, ob es sich um einen Widerruf oder eine automatische Vertragsverlängerung handelt.

1. Widerruf

Schreiben Sie zunächst den Kundenservice per Einschreiben mit Rückschein an und erklären Sie, dass Sie mit dem geforderten Wertersatz nicht einverstanden sind. Weisen Sie auf die Urteile des EuGH und BGH hin und geben Sie die Aktenzeichen an. Berechnen Sie dann den Wertersatz anhand des genannten Beispiels und fordern Sie den Restbetrag zurück. Setzen Sie eine Frist von beispielsweise zwei Wochen, in denen das Geld erstattet werden soll. Wenn die Partnerbörse die Zahlung ablehnt oder nicht reagiert, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

2. Vertragsverlängerung

Teilen Sie dem Kundenservice per Einschreiben mit Rückschein mit, dass Sie die Regelung der automatischen Vertragsverlängerung nicht akzeptieren. Weisen Sie ebenfalls auf bereits ergangene Urteile des Amtsgerichts Hamburg hin. Falls noch nicht geschehen, kündigen Sie die Premium-Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Fordern Sie einen bereits abgebuchten Betrag zurück und setzen Sie je nach Zahlungsmethode eine entsprechende Frist.

3. Geld zurĂĽckfordern

Nach dem Verstreichen der Frist können Sie versuchen, das Geld selbst zurückzuholen. Bei Lastschrift und PayPal ist das ohne Probleme möglich. Klappt die Rückbuchung, werden Sie im Anschluss mit großer Wahrscheinlichkeit von dem Betreiber der Kontaktbörse verklagt. Wenn Sie das Geld nicht zurückerhalten, müssen Sie selbst Klage beim Amtsgericht in Hamburg einreichen. In beiden Fällen benötigen Sie einen versierten Rechtsanwalt, der sich auf das Thema Online-Dating spezialisiert hat.

Hinweis: Kompetente Fachleute finden Sie bei einer Suche ĂĽber Google oder in der Rechtsanwaltsliste der Stiftung Warentest.

Welche weiteren Tricks wenden Dating-Plattformen an?

Leider tummeln sich auf dem Dating-Markt einige Anbieter, die ihre Kunden eindeutig in die Irre führen. Diese Portale erwecken den Anschein einer echten Partnerbörse, obwohl sie fast ausschließlich ihre eigenen Animateure vermitteln. Animateure sind Mitarbeiter der Plattform, die Nachrichten mit zahlenden Premium-Mitgliedern austauschen. Da man keine Chance auf ein Date hat, ergeben die Unterhaltungen mit solchen Personen keinen Sinn. Woran erkennt man Portale, die auf diese Weise vorgehen?

Anhand folgender Kriterien lassen sich Animateure leicht identifizieren:

  1. Ist das Profil vollständig ausgefüllt?
  2. Klingt der Benutzername merkwĂĽrdig?
  3. Verhält sich der Betreffende wie ein Single, der nach einem Partner sucht?
  4. Was steht in den AGB zum Thema animierte Profile?
Die Trick von Partnerbörsen

Die Trick von Partnerbörsen: auf einigen Partnerbörsen werden Animateure einsetzt, um Mitglieder zur interaktiven Kommunikation zu motivieren. Foto: © Daniel Wolfer

Animateure müssen sich um zahlreiche Identitäten kümmern, sodass das Niveau zwangsläufig leidet. Diese Leute füllen ihre Mitgliederprofile zumeist nur spärlich aus. Freitextfelder bleiben entweder leer oder enthalten kurze, nichtssagende Sätze. Ein echter Single, der viel Geld für eine Premium-Mitgliedschaft bezahlt, wird hingegen sein Profil möglichst interessant gestalten und ein passendes Pseudonym wählen. Bei Animateuren hört sich der Benutzername oft seltsam an.

Der Nachrichtenaustausch läuft in der Regel vollkommen anders ab als bei seriösen Usern. Da kein echtes Interesse an einem Kennenlernen besteht, bleibt das Ganze bei einem oberflächlichen Small Talk. Persönliche Fragen werden eher ausweichend beantwortet, während sich die Animateure selbst kaum nach privaten Dingen erkundigen. Wer Erfahrung beim Online-Dating hat, merkt sofort, dass irgendetwas mit diesen Männern und Frauen nicht stimmt.

Achtung: Weitere eindeutige Hinweise verbergen sich in den AGB. Zumeist finden Sie dort etwas über den Einsatz von Animateuren. Am besten suchen Sie mit der Suchfunktion (Ctrl + f) nach den Begriffen „Moderator“, „moderiert“, „Animateur“, „animiert“, „Controller“, „CUser“ und „Agent“. Wenn Sie eines dieser Stichworte entdecken, lassen Sie lieber die Finger von dem betreffenden Portal. Im Internet vertreten einige Rechtsanwälte die Ansicht, der Einsatz von Animateuren stelle trotz des entsprechenden Hinweises in den AGB eine arglistige Täuschung dar. Denn wer sich auf einer Partnerbörse anmeldet, erwartet echte Singles und rechnet nicht mit bezahlten Mitarbeitern.

Was tun, wenn man auf einen Anbieter wie 50sLOVE hereingefallen ist? Kontaktboersen.de rät dazu, seine Premium-Mitgliedschaft sofort zu widerrufen oder zu kündigen. Zudem kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Fall zu betrauen. Denn die Chancen stehen gut, Ihr Geld zurückzuerhalten. Wer sogenannte Coins bei Kizzle oder einer anderen Singlebörse gekauft hat, braucht nichts weiter zu unternehmen. Nutzen Sie Ihre letzten Coins für humorvolle Nachrichten und löschen Sie anschließend das Mitgliederprofil. Bei einem größeren finanziellen Schaden hilft Ihnen ein Anwalt weiter.


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