C.Dating kündigen
Die heißesten Dates im Netz: Mit diesem Motto wirbt das Casual-Dating-Portal C.Dating auf seiner Webseite. Betreiber ist die Firma D.I.E. GmbH aus Monheim im Regierungsbezirk Düsseldorf. Nach Berichten ehemaliger Mitglieder im Internet gibt es manchmal Probleme mit der Kündigung. In dem folgenden Artikel weisen wir darauf hin, wie man das Vertragsverhältnis frist- und formgerecht beendet.
Kostenlose Basis-Mitgliedschaft bei C.Dating kündigen
Wer sich auf dem Webportal anmeldet, darf die meisten Funktionen kostenlos nutzen. Man erhält Kontaktvorschläge, hat Zugriff auf die entsprechenden Profile und kann Smileys versenden. Eine echte Kontaktaufnahme und der Austausch von Mitteilungen bleibt jedoch den zahlenden Mitgliedern vorbehalten. Wenn Sie von den Features bei C.Dating nicht überzeugt sind, löschen Sie am besten den Account. Gehen Sie zu diesem Zweck im Mitgliederbereich auf den Reiter „Mein Profil“.
Es öffnet sich eine Menüleiste. Klicken Sie rechts auf „Einstellungen“. Auf der neuen Seite scrollen Sie bis zu dem Absatz „Informationen zu meinem Profil” herunter. Lesen Sie sich die Belehrung sorgfältig durch und gehen Sie dann mit dem Mauszeiger auf das Wort „hier“.
Kündigungsfrist der Premium-Mitgliedschaft bei C.Dating
Kostenpflichtige Verträge können Sie über 2 Jahre, 1 Jahr, 6 Monate oder 2 Wochen abschließen. Die Kündigungsfrist hängt von der jeweiligen Laufzeit ab: Für das 14-tägige Schnupperangebot gilt eine Frist von einer Woche. Die anderen Vertragsverhältnisse müssen mindestens einen Monat vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten kommt es zu einer automatischen Verlängerung der Premium-Mitgliedschaft um mindestens 6 Monate. C.Dating deutet in den AGB an, dass die Kündigungsfrist unter Umständen abweicht. In diesem Fall werden Sie während des Bezahlvorgangs darüber informiert.
Premium-Mitgliedschaft kündigen
Das Online-Portal unterscheidet zwischen zwei Arten von Premium-Verträgen:
- Vertragsverhältnisse, die man bis zum 30.9.2016 eingegangen ist,
- kostenpflichtige Mitgliedschaften, die Sie danach abgeschlossen haben.
Im ersten Fall akzeptiert C.Dating neben der Kündigung im Mitgliederbereich ausschließlich die Schriftform. Somit muss der Brief ein Original sein, das Ihre Unterschrift trägt. Für alle neueren Premium-Mitgliedschaften gilt die Textform. Das bedeutet, dass man die Vertragsvereinbarung zusätzlich per Fax und E-Mail beenden kann. In den AGB rät der Betreiber, die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse anzugeben. Zusätzlich sollten Sie Ihre Chiffre-Nummer (Kontakt-ID) oder die Postanschrift aufführen.
C.Dating mit einer E-Mail kündigen
Im Zeitalter von Internet & Co möchten viele Nutzer online abgeschlossene Vertragsverhältnisse per E-Mail beenden. Obwohl elektronisch übermittelte Nachrichten den Empfänger nachweislich erreichen, wird diese Kündigungsmethode vor Gericht nicht anerkannt. Die Kündigung ist erst dann rechtsgültig, wenn C.Dating den Eingang bestätigt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass sich die E-Mail-Adresse des Kundenservice häufig ändert.
Bevor Sie das Schreiben versenden, sehen Sie die aktuell gültige E-Mail im Impressum nach. Loggen Sie sich dazu im Mitgliederbereich ein und klicken Sie ganz unten auf „Kontakt“. Auf der neuen Seite gibt es in der Fußzeile rechts den Menüpunkt „Impressum“. Da Sie die E-Mail-Adresse nicht kopieren können, müssen Sie sie selbst abschreiben. Wenn Sie sich für die Kündigung per E-Mail entscheiden, sollten Sie auf jeden Fall um eine Bestätigung bitten.
Reagiert der Kundenservice nicht innerhalb von zwei Wochen, dürfen Sie die Sache keinesfalls auf sich beruhen lassen. Um die automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden, kündigen Sie am besten noch einmal mit dem Online-Formular von Aboalarm oder per Einschreiben mit Rückschein.
C.Dating – Kündigung auf dem Postweg versenden
Viele Deutsche bevorzugen die Beendigung von Verträgen mit einem eingeschriebenen Brief. Diese Vorgehensweise ist bei einem Vertragspartner wie C.Dating sehr zu empfehlen. Hinzu kommt, dass der Betreiber in den AGB erklärt, diese Art der Kündigung für alle Premium-Mitgliedschaften zu akzeptieren. Geben Sie die empfohlenen Informationen an und unterschreiben Sie anschließend den Brief.
Schicken Sie das Einschreiben mit Rückschein an:
D.I.E. GmbH
Rathausplatz 3
40789 Monheim am Rhein
Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dient er als Beweis für die fristgerechte Kündigung.
Im Mitgliederbereich von C.Dating kündigen
Diese Variante gilt unabhängig von dem Zeitpunkt, an dem das Vertragsverhältnis eingegangen wurde. Allerdings ist sie genau wie die Vertragsbeendigung per E-Mail nicht sicher. Denn Sie haben bei einem Rechtsstreit keinen Nachweis, der vor Gericht Gültigkeit besitzt. Deshalb rät Kontaktboersen.de von einer Kündigung im Mitgliederbereich ab. Falls Sie den Premium-Vertrag dennoch auf diese Weise beenden wollen, melden Sie sich auf der Webseite an. Klicken Sie auf die Menüpunkte „Profil“ und „Einstellungen“ und befolgen Sie die weiteren Anweisungen.
C.Dating – Kündigung per Online-Fax mit Aboalarm
Eine verlässliche und sichere Möglichkeit stellt das Fax dar. C.Dating akzeptiert diese Art der Kündigung bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden. Am einfachsten können Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft per Fax beenden, indem Sie die Serviceleistung von Aboalarm in Anspruch nehmen. Schreiben Sie Ihre persönlichen Daten in die vorgesehenen Felder. Vergessen Sie nicht, die E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie bei der Registrierung auf der Webseite verwendet haben.
Schauen Sie sich zum Schluss noch einmal Ihre Angaben an. Wenn alles stimmt, betätigen Sie den Button „Kündigung jetzt an C.Dating senden“. Die Zustellung übernimmt Aboalarm und schickt Ihnen zusätzlich einen rechtsgültigen Nachweis per E-Mail zu. Sie sollten ihn ausdrucken und in Ihren Unterlagen abheften, sodass Sie im Zweifelsfall den Versand des Kündigungsschreibens belegen können.
Premium-Mitgliedschaft widerrufen bei C.Dating
Der Gesetzgeber gewährt bei einem Kauf im Internet die Möglichkeit eines Widerrufs innerhalb von zwei Wochen. Wenn Sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei C.Dating eingehen, wird dieses Recht ausgehebelt. Man muss nämlich während des Bezahlvorgangs bestätigen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Obwohl die meisten Anwälte dieses Vorgehen für rechtswidrig halten, sollten Sie es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Mit der Schnuppermitgliedschaft haben Sie die Gelegenheit, 14 Tage lang alle Premium-Funktionen zum Preis von 1 Euro zu nutzen.
Schreiben Sie in den ersten sechs Tagen alle Kontaktvorschläge an, die Sie während dieser Zeit vom Kundenservice erhalten. Bitten Sie die Mitglieder um eine Freigabe der Fotogalerie und versuchen Sie, mindestens eine Person näher kennenzulernen. Entscheiden Sie dann, ob eine Premium-Mitgliedschaft von sechs Monaten für Sie infrage kommt. Falls Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie die Schnuppermitgliedschaft spätestens am 7. Tag kündigen. Um sicherzugehen, sollten Sie den Vertrag mit einem Einschreiben oder per Online-Fax über Aboalarm beenden.